AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der strandhütte GmbH und dem Auftraggeber (im Folgenden Kunden genannt). Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, sind in dem Vertrag einschließlich der Angebotsunterlagen schriftlich niedergelegt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.

(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS – ANGEBOTSUNTERLAGEN - MITWIRKUNGSPFLICHTEN

(1) Grundlage des Vertragsschlusses sind die individuell erstellten Angebotsunterlagen. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus einer Auftragsbestätigung oder den Angebotsunterlagen nichts anderes ergibt. In den Angebotsunterlagen werden die genaue Konzeption, die jeweils zu erbringende Leistung und die Vergütungsvereinbarungen nieder gelegt. Die jeweiligen Angebotsunterlagen sind Vertragsbestandteil. Die strandhütte GmbH ist berechtigt, zur Vertragsdurchführung auf eigene Rechnung im eigenen Namen Dritte zu beauftragen.

(2) Der Kunde hat innerhalb des Vertragsverhältnisses Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Diese umfassen insbesondere die Pflicht des Kunden, uns zu den in den Angebotsunterlagen vereinbarten Zeitpunkten die vereinbarten Informationen und das Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. Zudem hat der Kunde auf eigene Kosten die vereinbarte Anzahl an eigenen Mitarbeitern für die Produktion zur Verfügung zu stellen. Sofern vereinbart ist, dass der Kunde zur Vertragsdurchführung eigenes Datenmaterial (Film,- Bild,- Ton o.Ä.) zur Verfügung stellt, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Material in dem vereinbarten Datenformat geliefert wird. Sollte der Kunde nicht in dem vereinbarten Format liefern und daher eine Konvertierung notwendig sein, so hat der Kunde die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

(3) An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie sonstigen Unterlagen und technischen Dokumenten behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte vor, sofern diese bestehen. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt wechselseitig zwischen der strandhütte GmbH und dem Kunden.

§ 3 LIEFERZEIT – ABNAHME - HAFTUNG

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2) Der Kunde erhält bei Fertigstellung eine Musterkopie des vereinbarten Produktes. Nach Überlassen der Musterkopie muss der Kunde innerhalb von 5 Werktagen die Abnahme erklären. Sollte innerhalb dieser Frist keine Erklärung des Kunden erfolgen, gilt das Produkt als abgenommen, soweit Abnahmereife besteht. Abnahmereife besteht, wenn das Produkt nach den vereinbarten Angebotsunterlagen gefertigt worden ist und die vereinbarte Sollbeschaffenheit aufweist. Abweichungen sind nur zulässig, wenn Sie auf einem Auftrag des Kunden beruhen oder von diesem genehmigt worden sind.

(3) Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns für den Fall vorbehalten, dass der Kunde die ihm seinerseits obliegenden Pflichten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB bleibt ebenfalls vorbehalten.

(4) Sofern der Kunde in Annahmeverzug gerät oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(5) Sofern der Kunde in Annahmeverzug gerät oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.

(7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.

(8) Eine Haftung für Fälle von unvorhersehbaren von uns nicht zu vertretenen Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation oder Aussperrungen ist ausgeschlossen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder einer nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich von uns informiert. Die erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 4 MÄNGELHAFTUNG

(1) Im Übrigen steht dem Kunden Mangelbeseitigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Nach Freigabe der Entwürfe haften wir nicht für Schreibfehler etc. in den erstellten Produkten.

(2) Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last gelegt wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(5) Soweit in den vorstehenden Absätzen nichts Gegenteiliges geregelt wird, ist die Haftung für Mängel im Übrigen ausgeschlossen.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab (Teil-)Abnahme.

§ 5 GESAMTHAFTUNG – ERSATZ VON AUFWENDUNGEN

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 vorgesehen, ist insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen vertraglicher Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz, den Ersatz nutzloser Aufwendungen statt der Leistung geltend macht. Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen bei den Vertragsverhandlungen bleiben jedoch unberührt. Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch hinsichtlich der persönlichen Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 STORNIERUNGSKOSTEN

(1) Soweit der Kunde ohne Vorliegen eines durch uns zu vertretenden Umstandes noch vor Fertigstellung des Gesamtproduktes von dem Vertrag zurücktritt, oder bei bereits erfolgter Auftragerteilung eine Stornierung des Auftrages vornimmt, so hat der Kunde uns Schadensersatz zu leisten.

(2) Wir sind berechtigt, in diesem Falle mindestens 10 % des Gesamtauftragspreises von dem Kunden zu verlangen.

(3) Soweit wir einen höheren Schaden nachweisen können, so können wir auch darüber hinaus gehende Schadensersatzforderungen gegen den Kunden geltend machen.

(4) Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

§ 7 VERGÜTUNG – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die genauen Preise ergeben sich aus den jeweiligen Angebotsunterlagen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug/skonto zu leisten.

(2) Der Kunde trägt ferner nach Vorlage der Belege unsere Auslagen für Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie die bei der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter einschließlich etwaig anfallender Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Sofern sich aus den Vertragsunterlagen keine abweichenden Vereinbarungen ergeben, ist die Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrages wie folgt zu zahlen:

Bei Printprodukten
25 % des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung
75 % des Gesamtbetrages bei Lieferung des druckfertigen Erzeugnisses

Bei allen anderen Produkten
25 % des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung
25 % des Gesamtbetrages bei Abnahme des Designs
50 % bei Gesamtabnahme („going live“)

(4) Hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regeln.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALTSSICHERUNG – RECHTE DRITTER – LIZENZRECHTE

(1) Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung des Werkes Eigentum an dem Werk vor. Lizenzrechte sowie Verwertungs- und Verwendungsrechte des Kunden entstehen erst nach vollständiger Zahlung durch den Kunden.

(2) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages ein auf den in den Angebotsunterlagen dargelegtes beschränktes einfaches Nutzungsrecht.

(3) Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass das von ihm gelieferte Material von uns für die Erstellung des Werkes verwendet werden kann und frei von Rechten Dritter ist.

§ 9 DATENSCHUTZ

Sämtliche von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (z. B. die Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß der Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

§ 10 GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT

(1) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt unser Geschäftssitz in Flensburg als vereinbart.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNG

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen.